Auswandern Costa Blanca

Wichtige Infos zum Kauf in Spanien

Immobilienkauf 2026 – das ändert sich

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUER 

Ab dem 1. Juni 2026 wird es eine Senkung der Erbschaft- und
Schenkungssteuer zwischen Geschwistern, Tanten, Onkeln, Nichten und Neffen
geben.

Bisher war nur ein Freibetrag von 7.993,46 Euro erlaubt, und
die Steuer wurde mit einem Koeffizienten von 1,5882 multipliziert.

Ab dem 1. Juni 2026 bleibt der Freibetrag gleich, aber die
zu zahlende Steuer wird um 50 % reduziert.

VERMÖGENSTEUER

Für wohlhabende Kunden, die Vermögenswerte von über 600.000
Euro pro Person besitzen – auch nicht ansässige Eigentümer – und daher bisher
in Spanien eine Vermögensteuer zahlen mussten, gibt es gute Nachrichten:

Ab dem 31. Dezember 2025 wird die Freigrenze für die
Vermögensteuer angehoben.

Daher muss die Vermögensteuer nur auf Vermögenswerte über
1.000.000 Euro pro Person gezahlt werden (mit Ausnahme der ersten 300.000 Euro
der Hauptwohnung in Spanien, falls die Person in Spanien ansässig ist).

GRUNDERWERBSSTEUER

Ebenso wird ab dem 1. Juni 2026 die Grunderwerbsteuer beim
Immobilienkauf von 10 % auf 9 % gesenkt, und die Steuer auf Rechtsakte (z. B.
für Neubau-Urkunden) wird von 1,5 % auf 1,4 % reduziert.

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Ihr Traum von einer Immobilie am Meer soll wahr werden? Die Costa Blanca gilt als stabile, anspruchsvolle Region für Residenten, die das ganze Jahr über im Süden leben wollen. Bei einem Kauf eines Neubaus an der Costa Blanca gelten in Spanien bestimmte Steuern und Abgaben.

Mehrwertsteuer (IVA): Beim Kauf eines Neubaus fällt die Mehrwertsteuer an. Derzeit beträgt der Mehrwertsteuersatz in Spanien 10% für Wohnimmobilien. In einigen Fällen, wie z.B. bei sozialem Wohnbau oder bestimmten Sonderregelungen, kann ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4% gelten.

Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP): In einigen Fällen, wenn der Verkäufer ein privater Eigentümer ist und die Immobilie bereits einmal verkauft wurde, fällt statt der Mehrwertsteuer die Stempelsteuer an. Die genaue Höhe der Stempelsteuer variiert je nach Region, liegt aber normalerweise zwischen 6% und 10% des Kaufpreises.

Notarkosten und Grundbuchgebühren: Beim Kauf einer Immobilie fallen auch Notarkosten und Grundbuchgebühren an. Die genaue Höhe dieser Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Kaufpreises und der Art des Vertrags.
Die genauen Notarkosten und Grundbuchgebühren an der Costa Blanca können je nach dem Wert der Immobilie und anderen Faktoren variieren. Hier sind jedoch einige allgemeine Richtlinien:

Notarkosten: Die Notarkosten in Spanien werden normalerweise auf der Grundlage des Wertes der Immobilie berechnet. In der Regel belaufen sie sich auf etwa 0,1% bis 0,5% des Kaufpreises. Es kann auch eine Mindestgebühr gelten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten vor Vertragsabschluss direkt mit dem Notar besprochen werden sollten.

Grundbuchgebühren: Die Grundbuchgebühren werden ebenfalls auf der Grundlage des Wertes der Immobilie berechnet und können je nach Region unterschiedlich sein. Als allgemeine Richtlinie können sie etwa 0,1% bis 0,2% des Kaufpreises betragen. Auch hier empfehlen wir, sich vorab bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.

Wir weisen darauf hin, dass oben genannte Angaben nur einem groben Richtwert entsprechen und keine anwaltliche Beratung ersetzen. Beim Kauf einer Immobilie empfehlen wir dringend die Beratung eines Rechtsanwaltes, der die aktuellen Gegebenheiten kennt.

Gerne empfehlen wir Ihnen einen Anwalt unseres Vertrauens.

Steuern Residenten

Ein Resident und ein Nichtresident können an der Costa Blanca verschiedene Steuern zahlen. Residenten halten sich mehr, als 180 Tage im Land auf. Nicht Residenten weniger.

Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF): Residenten in Spanien unterliegen der Einkommensteuer auf ihre weltweiten Einkünfte. Die Einkommensteuer wird entsprechend den Einkommensstufen und Steuersätzen berechnet, die in Spanien gelten.

 

Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio): Residenten in Spanien müssen unter bestimmten Umständen auch Vermögenssteuer zahlen. Die Vermögenssteuer gilt für das weltweite Vermögen einer Person und wird entsprechend der Höhe des Vermögens berechnet.

Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA): Residenten zahlen die Mehrwertsteuer auf bestimmte Güter und Dienstleistungen, die sie in Anspruch nehmen.

Steuern Nichtresidenten

Nichtresidentensteuer auf Immobilien (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI): Nichtresidenten, die Eigentümer von Immobilien in Spanien sind, müssen die Nichtresidentensteuer auf Immobilien zahlen. Diese Steuer wird auf den Wert der Immobilie berechnet und jährlich erhoben.

Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones): Nichtresidenten können unter bestimmten Umständen auch Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen, wenn sie Vermögen in Spanien erben oder erhalten.

Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR): Nichtresidenten, die Einkünfte in Spanien erzielen, unterliegen der Einkommensteuer für Nichtresidenten. Dies betrifft insbesondere Einkünfte aus Immobilienvermietungen oder Kapitalerträge in Spanien.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuern und Steuersätze von verschiedenen Faktoren abhängen können, wie z.B. dem Einkommensniveau, dem Wohnsitzstatus und den spezifischen Umständen einer Person. Wir empfehlen unbedingt, sich von einem professionellen Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um genaue Informationen zu den anfallenden Steuern zu erhalten, da sich Steuergesetze ändern können und individuelle Umstände berücksichtigt werden müssen. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte aus der Region.

Goldenes Visum

Das Goldene Visum Spanien, (Residencia por inversión)

Das spanische Goldene Visum durch Immobilienkauf wurde zum 3. April 2025 abgeschafft; daher ist es 2026 nicht mehr für Neuanträge auf dieser Basis erhältlich

. Es gibt jedoch noch Alternativen wie das Digital Nomad Visa (DNV) oder das Non-Lucrative Visa (NLV), die andere Wege zur Niederlassung in Spanien bieten, oft mit steuerlichen Vorteilen (Beckham Law) und ohne Immobilienpflicht, aber mit Fokus auf andere Investitionen oder digitale Nomaden-Tätigkeiten. .

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