Kaufnebenkosten
Ihr Traum von einer Immobilie am Meer soll wahr werden? Die Costa Blanca gilt als stabile, anspruchsvolle Region für Residenten, die das ganze Jahr über im Süden leben wollen. Bei einem Kauf eines Neubaus an der Costa Blanca gelten in Spanien bestimmte Steuern und Abgaben.
Mehrwertsteuer (IVA): Beim Kauf eines Neubaus fällt die Mehrwertsteuer an. Derzeit beträgt der Mehrwertsteuersatz in Spanien 10% für Wohnimmobilien. In einigen Fällen, wie z.B. bei sozialem Wohnbau oder bestimmten Sonderregelungen, kann ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4% gelten.
Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP): In einigen Fällen, wenn der Verkäufer ein privater Eigentümer ist und die Immobilie bereits einmal verkauft wurde, fällt statt der Mehrwertsteuer die Stempelsteuer an. Die genaue Höhe der Stempelsteuer variiert je nach Region, liegt aber normalerweise zwischen 6% und 10% des Kaufpreises.
Notarkosten und Grundbuchgebühren: Beim Kauf einer Immobilie fallen auch Notarkosten und Grundbuchgebühren an. Die genaue Höhe dieser Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Kaufpreises und der Art des Vertrags.
Die genauen Notarkosten und Grundbuchgebühren an der Costa Blanca können je nach dem Wert der Immobilie und anderen Faktoren variieren. Hier sind jedoch einige allgemeine Richtlinien:
Notarkosten: Die Notarkosten in Spanien werden normalerweise auf der Grundlage des Wertes der Immobilie berechnet. In der Regel belaufen sie sich auf etwa 0,1% bis 0,5% des Kaufpreises. Es kann auch eine Mindestgebühr gelten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten vor Vertragsabschluss direkt mit dem Notar besprochen werden sollten.
Grundbuchgebühren: Die Grundbuchgebühren werden ebenfalls auf der Grundlage des Wertes der Immobilie berechnet und können je nach Region unterschiedlich sein. Als allgemeine Richtlinie können sie etwa 0,1% bis 0,2% des Kaufpreises betragen. Auch hier empfehlen wir, sich vorab bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.
Wir weisen darauf hin, dass oben genannte Angaben nur einem groben Richtwert entsprechen und keine anwaltliche Beratung ersetzen. Beim Kauf einer Immobilie empfehlen wir dringend die Beratung eines Rechtsanwaltes, der die aktuellen Gegebenheiten kennt.
Steuern Residenten
Ein Resident und ein Nichtresident können an der Costa Blanca verschiedene Steuern zahlen. Residenten halten sich mehr, als 180 Tage im Land auf. Nicht Residenten weniger.
Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF): Residenten in Spanien unterliegen der Einkommensteuer auf ihre weltweiten Einkünfte. Die Einkommensteuer wird entsprechend den Einkommensstufen und Steuersätzen berechnet, die in Spanien gelten.
Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio): Residenten in Spanien müssen unter bestimmten Umständen auch Vermögenssteuer zahlen. Die Vermögenssteuer gilt für das weltweite Vermögen einer Person und wird entsprechend der Höhe des Vermögens berechnet.
Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA): Residenten zahlen die Mehrwertsteuer auf bestimmte Güter und Dienstleistungen, die sie in Anspruch nehmen.
Steuern Nichtresidenten
Nichtresidentensteuer auf Immobilien (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI): Nichtresidenten, die Eigentümer von Immobilien in Spanien sind, müssen die Nichtresidentensteuer auf Immobilien zahlen. Diese Steuer wird auf den Wert der Immobilie berechnet und jährlich erhoben.
Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones): Nichtresidenten können unter bestimmten Umständen auch Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen, wenn sie Vermögen in Spanien erben oder erhalten.
Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR): Nichtresidenten, die Einkünfte in Spanien erzielen, unterliegen der Einkommensteuer für Nichtresidenten. Dies betrifft insbesondere Einkünfte aus Immobilienvermietungen oder Kapitalerträge in Spanien.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuern und Steuersätze von verschiedenen Faktoren abhängen können, wie z.B. dem Einkommensniveau, dem Wohnsitzstatus und den spezifischen Umständen einer Person. Wir empfehlen unbedingt, sich von einem professionellen Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um genaue Informationen zu den anfallenden Steuern zu erhalten, da sich Steuergesetze ändern können und individuelle Umstände berücksichtigt werden müssen. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte aus der Region.
Goldenes Visum
Das Goldene Visum Spanien, (Residencia por inversión) ist eine Genehmigung, die es Ausländern, die nicht in der Europäischen Union Zuhause sind, ermöglicht legal in Spanien zu leben und zu arbeiten. Dies gilt ebenso für die Familienmitglieder. Man muss nachweisen können, dass in Spanien eine Investition getätigt wurde, die den Anforderungen des spanischen Rechtssystems erfüllen. Die Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren beantragt werden. Hierfür gibt es einige Vorraussetzungen, die zu erfüllen sind, wie Sprachkenntnisse. Für weitere Informationen empfehlen wir einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
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